Das Sachwertverfahren ist eines der drei normierten Verfahren zur Immobilienbewertung in Deutschland. Es ermittelt den Wert einer Immobilie über die Frage: Was würde es kosten, dieses Gebäude heute neu zu errichten – abzüglich Alterung? Gerade bei eigengenutzten Wohnimmobilien wie Einfamilienhäusern ist es häufig die zuverlässigste Methode, den VerkehrswertDer Verkehrswert ist der geschätzte Marktpreis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag (§ 194 BauGB). zu ermitteln.

In diesem Ratgeber erklären wir die Formel, rechnen ein konkretes Beispiel mit Frankfurter Marktdaten durch und zeigen, worauf es bei Alterswertminderung, Regionalfaktor und dem Finanzamt-Verfahren ankommt.

Für welche Immobilien eignet sich das Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren kommt immer dann zum Einsatz, wenn keine ausreichenden Mieteinnahmen als Bewertungsgrundlage vorliegen – also vor allem bei selbstgenutztem Wohneigentum.

Typische Anwendungsfälle:

Für vermietete Objekte wie Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien ist dagegen das Ertragswertverfahren die passendere Methode, weil dort die erzielbaren Mieteinnahmen den Wert bestimmen.

In der Praxis kombinieren Gutachter häufig mehrere Verfahren und gewichten die Ergebnisse. Das Sachwertverfahren liefert dabei die Substanz-Perspektive – was steckt physisch in der Immobilie? Eine Übersicht aller Wertermittlungsmethoden mit Entscheidungs-Matrix finden Sie in unserem Ratgeber Immobilienwert ermitteln – 5 Methoden im Vergleich.

Die Formel: Sachwert Schritt für Schritt berechnen

Das Sachwertverfahren folgt einer klaren Systematik, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV, §§ 35–39) geregelt ist.

Sachwert = (Bodenwert + Gebäudesachwert) × Marktanpassungsfaktor
Die Grundformel des Sachwertverfahrens nach ImmoWertV

Schritt 1 – Bodenwert ermitteln

Der Bodenwert wird unabhängig vom Gebäude berechnet: Grundstücksfläche (m²) × BodenrichtwertDer Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Grundstückspreis pro m² in einer bestimmten Lage, ermittelt von Gutachterausschüssen. (€/m²). Die aktuellen Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss der jeweiligen Stadt. In Frankfurt reichen sie von ca. 400 €/m² in Randlagen bis über 2.000 €/m² im Westend.

Schritt 2 – Herstellungskosten des Gebäudes

Hier wird berechnet, was der Neubau des Gebäudes heute kosten würde: Bruttogrunfläche (m²) × Normalherstellungskosten (€/m²). Die NHK 2010 – die offizielle Referenztabelle – werden mit einem Baupreisindex auf das aktuelle Preisniveau hochgerechnet.

Gebäudetyp Standard NHK 2010 ca. 2026
Einfamilienhaus einfach 670 € ~1.040 €
Einfamilienhaus mittel 800 € ~1.240 €
Einfamilienhaus gehoben 1.000 € ~1.550 €
Doppelhaushälfte mittel 750 € ~1.165 €
Reihenhaus mittel 720 € ~1.120 €

Werte pro m² BGF, gerundet. Baupreisindex 2010→2026 ca. Faktor 1,55 (Statistisches Bundesamt).

Schritt 3 – AlterswertminderungWertabzug für die bisherige Nutzungsdauer eines Gebäudes. Die lineare Methode teilt das Alter durch die Gesamtnutzungsdauer. abziehen

Gebäude verlieren mit zunehmendem Alter an Wert. Die lineare Alterswertminderung berechnet sich so: Herstellungskosten × (Alter ÷ Gesamtnutzungsdauer).

Einfamilienhaus (massiv)

Gesamtnutzungsdauer: 70–80 Jahre

Reihenhaus

Gesamtnutzungsdauer: 60–70 Jahre

Wichtig: Kernsanierungen oder umfangreiche Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern und die Alterswertminderung deutlich reduzieren.

Schritt 4 – Vorläufigen Sachwert berechnen

Vorläufiger Sachwert = Bodenwert + (Herstellungskosten − Alterswertminderung) + Wert der Außenanlagen. Außenanlagen (Garage, Terrasse, Einfriedung) werden pauschal mit 3–5 % der Herstellungskosten angesetzt oder einzeln berechnet.

Schritt 5 – Marktanpassung (RegionalfaktorDer Regionalfaktor (Sachwertfaktor) ist ein Marktanpassungsfaktor, der regionale Preisunterschiede zwischen dem rechnerischen Substanzwert und dem tatsächlichen Marktwert ausgleicht.)

Der vorläufige Sachwert wird mit dem Sachwertfaktor multipliziert, um den tatsächlichen Marktwert abzubilden: Sachwert = Vorläufiger Sachwert × Sachwertfaktor. Dieser Faktor wird vom Gutachterausschuss aus realen Verkaufsdaten abgeleitet. In gefragten Frankfurter Stadtteilen kann er deutlich über 1,0 liegen.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Frankfurt-Eschersheim

Ein konkretes Beispiel mit realistischen Frankfurter Marktzahlen:

Position Berechnung Betrag
Bodenwert 500 m² × 850 €/m² 425.000 €
Herstellungskosten 160 m² BGF × 1.240 €/m² 198.400 €
− Alterswertminderung 198.400 € × (25 J. ÷ 75 J.) = 33,3 % − 66.133 €
= Gebäude nach Alterung 132.267 €
+ Außenanlagen (4 %) 198.400 € × 0,04 + 7.936 €
Vorläufiger Sachwert 425.000 + 132.267 + 7.936 565.203 €
× Sachwertfaktor Gutachterausschuss Frankfurt × 1,15
Sachwert (Verkehrswert) ≈ 650.000 €

Annahmen: EFH, Baujahr 2001, mittlerer Standard, 500 m² Grundstück, 160 m² BGF, Bodenrichtwert Eschersheim ~850 €/m², Sachwertfaktor 1,15.

Einordnung: In diesem Beispiel macht der Bodenwert rund 65 % des Gesamtwerts aus. Das ist für Frankfurter Verhältnisse typisch: In gefragten Stadtteilen dominiert der Grundstückswert, während das Gebäude selbst anteilig weniger beiträgt.

Alterswertminderung, Regionalfaktor & Marktanpassung

Diese drei Stellschrauben haben den größten Einfluss auf das Ergebnis – und genau hier entstehen in der Praxis die meisten Bewertungsunterschiede.

Alterswertminderung im Detail

Die lineare Methode (Alter ÷ Gesamtnutzungsdauer) ist der Standard. Aber: Ein 40 Jahre altes Haus mit neuem Dach, neuer Heizung und modernisierten Bädern wird anders bewertet als eines im Originalzustand. Gutachter können die Restnutzungsdauer verlängern – zum Beispiel von rechnerisch 35 auf 50 Jahre nach einer Kernsanierung. Das senkt die prozentuale Alterswertminderung erheblich.

Sachwertfaktor: Vom Substanzwert zum Marktwert

„Der Sachwertfaktor ist das Bindeglied zwischen dem rechnerischen Substanzwert und dem, was Käufer tatsächlich bereit sind zu zahlen.“ Gutachterausschuss Frankfurt am Main

Der Sachwertfaktor wird jährlich vom Gutachterausschuss veröffentlicht und basiert auf realen Kaufpreisen. Für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet liegen die Faktoren je nach Lage und Objekttyp typischerweise zwischen 0,9 und 1,4.

Faktor über 1,0

Markt zahlt mehr als die Substanz wert ist (Nachfrageüberhang). Typisch für Nordend, Sachsenhausen, Westend.

Faktor unter 1,0

Markt zahlt weniger als die Substanz (z.B. strukturschwache Regionen, Überangebot).

Baupreisindex

Die NHK 2010 müssen mit dem aktuellen Baupreisindex umgerechnet werden. Seit 2010 sind die Baukosten in Deutschland um rund 55 % gestiegen (Statistisches Bundesamt). Das macht den Index zu einem weiteren Hebel, der das Ergebnis stark beeinflusst.

Sachwertverfahren beim Finanzamt (Erbschaft & Schenkung)

Wenn Sie eine Immobilie erben oder geschenkt bekommen, ermittelt das Finanzamt den Wert nach dem Bewertungsgesetz (BewG, §§ 189–191). Das dort beschriebene Sachwertverfahren ähnelt dem der ImmoWertV, unterscheidet sich aber in wichtigen Details.

Finanzamt-Sachwert vs. Gutachter-Sachwert – die Unterschiede:

Liegt der vom Finanzamt ermittelte Sachwert über dem tatsächlichen Marktwert, können Sie mit einem Verkehrswertgutachten den niedrigeren Wert nachweisen. Das kann bei der ErbschaftsteuerSteuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen im Todesfall. Die Höhe richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen (ErbStG). oder Schenkungsteuer mehrere tausend Euro Unterschied ausmachen.

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Häufige Fragen zum Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren eignet sich vor allem für eigengenutzte Wohnimmobilien wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser – also Objekte, bei denen keine Mieteinnahmen als Bewertungsbasis dienen. Es kommt auch zum Einsatz, wenn zu wenige Vergleichsobjekte für das Vergleichswertverfahren vorliegen.
Das Sachwertverfahren bewertet die Substanz: Was würde der Neubau kosten? Das Ertragswertverfahren bewertet die Rendite: Was erwirtschaftet das Objekt durch Mieten? Für Kapitalanleger ist der Ertragswert relevant, für Eigennutzer der Sachwert.
Ein Vollgutachten nach ImmoWertV kostet je nach Objektwert und Komplexität zwischen 1.500 und 3.500 €. Kurzgutachten sind ab ca. 500 € erhältlich. Details zu Kosten und Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zum Verkehrswertgutachten.
Der Regionalfaktor (oder Sachwertfaktor) passt den rechnerischen Substanzwert an die tatsächliche Marktsituation an. Er wird vom lokalen Gutachterausschuss aus realen Verkaufsdaten abgeleitet und kann je nach Region über oder unter 1,0 liegen. In gefragten Frankfurter Lagen sind Faktoren von 1,2–1,4 realistisch.
Das Finanzamt nutzt ein vereinfachtes Sachwertverfahren nach dem Bewertungsgesetz (BewG) mit eigenen Regelherstellungskosten und einem Wertzahl-Faktor. Der so ermittelte Wert liegt häufig über dem tatsächlichen Marktwert. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen.
Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Christian berät Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt. Mit über 150 erfolgreichen Vermittlungen und dem ImmoScout24 Award 2025 steht er für persönliche Beratung und lokale Marktkenntnis.